Sportabitur - Evaluation einer besonderen Fachprüfung – Teil III
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(Konrad Groth)
Mit der Oberstufenreform 1972 können Schüler ein neues Fach wählen: „Sport“ in der Abiturprüfung. Die Neugestaltung der Sekundarstufe II soll die Qualität und Vergleichbarkeit der Allgemeinen Hochschulreife sichern. „Einheitliche Prüfungsanforderungen“ (EPA) beschreiben die Inhalts- und die Ergebnisstandards für die Abiturprüfung. Das Sportabitur im Leistungsfach ist eine „besondere Fachprüfung“, die neben der sportpraktischen Prüfung „auch einen schriftlichen Teil umfasst“ (KMK, 2017, S. 10). Die „vielfältige Wirklichkeit der Abiturprüfungen im Fach Sport in den Bundesländern“ (KMK, 2005, S. 28) ist Gegenstand der Evaluation in drei Teilen. Im Ergebnis werden didaktische Reparaturen an den Bildungsstandards im Abiturfach Sport vorgeschlagen.